Das „Landeskinderschutzgesetz im Sport“ des Landes NRW vom Mai 2022 muss bis 2026 umgesetzt werden!
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendlichen durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.
Erstellung von Schutzkonzepten:
Das Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein.
Eine Arbeitsgruppe des GSC Wulfen hat mit der Erstellung der geforderten Schutzkonzepte bereits begonnen und an einem „Kurz & Gut“ Seminar des LSB NRW teilgenommen.